Hier findest du öffentliche Leistungen, Beratungswege, Suchportale und regionale Angebote, die beim selbstbestimmten Älterwerden hilfreich sein können. Jeder Eintrag nennt den Nutzen, wichtige Voraussetzungen, einen ersten Schritt und klare Grenzen.
Was du hier findest
152 eindeutig gekennzeichnete Einträge mit direkter Primärquelle
Bundesweite und regionale Angebote nach Thema und Region
Bei Beträgen, Fristen und anderen zeitkritischen Angaben: Prüfe den aktuellen Stand vor Antrag, Buchung oder Vertragsabschluss immer noch einmal in der verlinkten Primärquelle.
Die folgenden Beträge stammen aus der amtlichen Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026. Ob und in welcher Höhe eine Leistung im Einzelfall gezahlt wird, hängt von Pflegegrad, Versorgungsform und weiteren Voraussetzungen ab.
Pflegegeld monatlich: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Ambulante Pflegesachleistungen monatlich: bis 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
Entlastungsbetrag: bis 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 bis 5. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 Euro.
Tages- und Nachtpflege monatlich: bis 721 Euro, 1.357 Euro, 1.685 Euro oder 2.085 Euro bei Pflegegrad 2 bis 5.
Vollstationäre Pflege monatlich: 131 Euro bei Pflegegrad 1 sowie 805 Euro, 1.319 Euro, 1.855 Euro oder 2.096 Euro bei Pflegegrad 2 bis 5.
Weitere Beträge: bis 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, bis 40 Euro für digitale Pflegeanwendungen plus bis 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen und bis 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds – bei mehreren Anspruchsberechtigten zusammen höchstens 16.720 Euro.
Quellenstand: 11. Dezember 2025. Die Einträge im Verzeichnis nennen zusätzliche Voraussetzungen und Grenzen. Vor einem Antrag bitte den aktuellen Stand bei der Pflegekasse prüfen.
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Alle Leistungen und Angebote
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SA-0123
Digitale Assistenzsysteme für selbstständiges Wohnen
Digitales & SicherheitVerbraucherinformationBund
Wofür ist das nützlich?
Gibt einen Überblick über digitale Helfer für Komfort, Gesundheit, Kommunikation und Sicherheit zu Hause.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen, Angehörige und weitere Interessierte, die technische Unterstützung für den Alltag prüfen möchten.
Erster Schritt
Zuerst den konkreten Unterstützungsbedarf bestimmen und anschließend passende Geräte, Bedienung, Datenschutz und Kosten vergleichen.
Wichtige Grenzen
Viele Geräte sind keine Kassenleistung. Datenschutz, Internetabhängigkeit, Bedienbarkeit und Folgekosten vor dem Kauf prüfen; die Technik ersetzt keine persönlich notwendige Hilfe.
DigitalPakt Alter – Hilfe mit Smartphone und digitalen Medien vor Ort
Digitales & SicherheitOrtssucheBund
Wofür ist das nützlich?
Hilft, lokale Lern-, Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um Smartphone, Tablet, Computer und Internet zu finden.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen und weitere Interessierte, die über Ort oder Postleitzahl nach Unterstützung beim Umgang mit digitalen Medien suchen.
Erster Schritt
Auf der Deutschlandkarte den eigenen Ort oder die Postleitzahl eingeben und die Kontaktdaten eines passenden Angebots öffnen.
Wichtige Grenzen
Die Karte bündelt gemeldete Angebote. Anbieter, Termine, freie Plätze, Kosten, Barrierefreiheit und den konkreten Unterstützungsumfang direkt beim jeweiligen Angebot prüfen.
Orientierung zum Umgang mit Accounts, Vertragszugängen und digitalem Erbe.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen, die Onlinekonten und Nachlass organisieren.
Erster Schritt
Verbraucherinformationen nutzen.
Wichtige Grenzen
Account- und Zugangsliste sicher und aktuell aufbewahren, nur einer Vertrauensperson zugänglich machen; Bankzugänge können zusätzliche Vollmachten erfordern und dürfen nicht bedenkenlos geteilt werden.
Speichert mit Einwilligung notfallrelevante medizinische Angaben auf der elektronischen Gesundheitskarte, damit berechtigte Behandelnde sie im Notfall abrufen können.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Freiwillige Einwilligung sowie Anlage oder Aktualisierung durch eine berechtigte Praxis oder Einrichtung.
Erster Schritt
In der Hausarztpraxis nach dem Notfalldatenmanagement und den gespeicherten Angaben fragen.
Wichtige Grenzen
Die Speicherung ist freiwillig und kostenlos. Sie ersetzt weder Notfallausweis und Medikationsplan noch den Notruf.
Verbindet Menschen mit Gesprächswunsch anonym und kostenlos mit ehrenamtlichen Plauderpartnerinnen und Plauderpartnern für ein zwangloses Telefongespräch.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Anrufen können Menschen ab 18 Jahren täglich von 10 bis 22 Uhr. Ein Telefon genügt; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Erster Schritt
Die kostenlose Rufnummer 0800 330 1111 wählen und sich nach der Verbindung mit dem Vornamen vorstellen.
Wichtige Grenzen
Das Plaudernetz ist kein Beratungs-, Krisen- oder Notfalltelefon. Die Verbindung erfolgt nach dem Zufallsprinzip und jedes Gespräch ist eine einmalige Begegnung; keine persönlichen Kontaktdaten austauschen.
Suche nach Initiativen, Kontakt- und Begegnungsangeboten.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen mit Kontakt- und Teilhabewunsch.
Erster Schritt
Ort in Angebotslandkarte eingeben.
Wichtige Grenzen
Die Landkarte enthält von Projekten beziehungsweise Initiativen eingetragene Angebote; Eintrag ist keine Qualitäts-, Sicherheits- oder Verfügbarkeitsgarantie. Träger, Kosten, Barrierefreiheit, Datenschutz und aktuellen Bestand direkt prüfen.
Sozialpsychiatrischer Dienst – Beratung und regionale Krisenhilfe
Einsamkeit & KontakteBeratungBund
Wofür ist das nützlich?
Beratung auch bei Isolation in Verbindung mit psychischer Krise.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Betroffene und Umfeld, auch ohne gesicherte Diagnose.
Erster Schritt
Örtliches Gesundheitsamt kontaktieren.
Wichtige Grenzen
Aufgaben und Erreichbarkeit unterscheiden sich nach Bundesland und Kommune; der Dienst ist nicht überall ein jederzeit erreichbarer Akutdienst. Bei unmittelbarer Eigen- oder Fremdgefährdung 112 beziehungsweise 110.
Ernährung im Alter: kritische Nährstoffe und Muskelmasse
GesundheitErnährungsinformationBund
Wofür ist das nützlich?
Erklärt altersbedingte Veränderungen von Muskelmasse und Energiebedarf sowie Nährstoffe, auf die im Alter besonders zu achten ist.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen und Angehörige, die sich allgemein über ausgewogene Ernährung, Flüssigkeit, Proteine, Vitamin D, Calcium und Vitamin B12 informieren möchten.
Erster Schritt
Ess- und Trinkgewohnheiten prüfen und bei Gewichtsverlust, Kau- oder Schluckproblemen oder Verdacht auf Mangelernährung ärztlichen beziehungsweise ernährungsfachlichen Rat einholen.
Wichtige Grenzen
Allgemeine Fachinformation ohne individuelle Diagnose oder Therapie. Nahrungsergänzungsmittel und erhöhte Proteinzufuhr nur passend zur persönlichen Gesundheit und nach fachlicher Rücksprache einsetzen.
Im BfArM-Verzeichnis gelistete DiGA; ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung oder direkter Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse mit aktuellem Nachweis der passenden Diagnose.
Erster Schritt
DiGA-Verzeichnis und Leistungsweg bei GKV prüfen.
Wichtige Grenzen
Nur gelistete Anwendungen für die passende Indikation; Nutzung und medizinische Fragen mit behandelnder Fachperson oder Krankenkasse klären.
Ermittelt den Versorgungsbedarf nach dem Krankenhausaufenthalt und unterstützt die rechtzeitige Koordination medizinischer, rehabilitativer und pflegerischer Leistungen sowie erforderlicher Hilfsmittel.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Stationäre Behandlung mit absehbarem Unterstützungs- oder Versorgungsbedarf nach der Entlassung.
Erster Schritt
Die Station frühzeitig um Kontakt zum Sozialdienst oder Entlassmanagement bitten.
Wichtige Grenzen
Das Entlassmanagement plant und koordiniert, garantiert aber weder einen freien Pflegeplatz noch die Kostenübernahme einzelner Leistungen.
Kann die notwendige Weiterführung des Haushalts bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung vorübergehend finanzieren.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Niemand im Haushalt kann den Haushalt weiterführen; der gesetzliche Anspruch kann insbesondere nach Krankenhausbehandlung oder ambulanter Operation bestehen.
Erster Schritt
Vor Beauftragung bei der Krankenkasse Antrag, Nachweise und zugelassene Hilfen klären.
Wichtige Grenzen
Ohne berücksichtigungsfähiges Kind ist die Leistung grundsätzlich auf bis zu vier Wochen begrenzt und bei Pflegegrad 2 bis 5 ausgeschlossen. Mit einem Kind unter zwölf Jahren oder einem behinderten, hilfebedürftigen Kind kann eine längere Dauer gelten.
Häusliche Krankenpflege der Krankenkasse – Pflegegrad nicht erforderlich
GesundheitSachleistungBund
Wofür ist das nützlich?
Ärztlich verordnete Krankenpflege zu Hause statt/ergänzend zum Krankenhaus.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts oder zur Sicherung der ärztlichen Behandlung; eine ärztliche Verordnung ist erforderlich. Der Anspruch besteht nur, soweit keine im Haushalt lebende Person die notwendige Versorgung übernehmen kann.
Erster Schritt
Behandelnde Arztpraxis und Krankenkasse ansprechen.
Wichtige Grenzen
Die Krankenkasse prüft Verordnung, medizinische Notwendigkeit, Leistungsumfang und mögliche Zuzahlungen.
Bietet allgemeine Informationen, Alltagstipps und Projektübersichten zu ausgewogener Ernährung und altersangepasster Bewegung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen, Angehörige und Fachkräfte, die allgemeine Anregungen zu Ernährung und Bewegung suchen.
Erster Schritt
Auf der IN-FORM-Themenseite den passenden Beitrag oder ein Projekt für ältere Menschen auswählen.
Wichtige Grenzen
Die Informationen ersetzen keine individuelle medizinische oder ernährungstherapeutische Beratung. Die persönliche Belastbarkeit bei Erkrankungen fachlich klären.
Bündelt verordnete und selbst gekaufte Arzneimittel in einer fachlich geführten Übersicht und erleichtert die Abstimmung zwischen Behandelnden und Apotheke.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Gesetzlich Versicherte haben bei dauerhafter gleichzeitiger Anwendung von mindestens drei verordneten Arzneimitteln Anspruch auf einen Medikationsplan.
Erster Schritt
Die koordinierende Arztpraxis um Erstellung oder Aktualisierung des Medikationsplans bitten.
Wichtige Grenzen
Die federführende Aktualisierung liegt grundsätzlich bei der koordinierenden Arztpraxis; Apotheken können mit Einverständnis mitwirken. Medikamente niemals eigenständig ändern.
Bietet Menschen ab 55 Jahren verständliche, wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen und einen KI-gestützten digitalen Wegbegleiter zu Themen wie Schlaf, Ernährung, Bewegung, Stress und persönlicher Balance.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen ab 55 Jahren mit Internetzugang, die allgemeine Anregungen für einen gesundheitsförderlichen Alltag suchen.
Erster Schritt
Auf Sundi ein Gesundheitsthema auswählen oder mit dem digitalen Gesundheitsassistenten eine allgemeine Frage zum eigenen Präventionsziel klären.
Wichtige Grenzen
Sundi dient der allgemeinen Prävention und Orientierung. Das Angebot ersetzt keine medizinische Diagnose, Behandlung oder individuelle ärztliche Beratung; bei Beschwerden oder Gesundheitsrisiken eine medizinische Fachperson ansprechen.
Das Bundesgesundheitsportal erklärt, welche Anlaufstellen und Versorgungswege es für unterschiedliche gesundheitliche Situationen gibt.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Für Menschen, die allgemeine Orientierung im deutschen Gesundheitswesen suchen.
Erster Schritt
Auf der Übersichtsseite das passende Lebensthema oder die gesuchte Versorgungsart auswählen.
Wichtige Grenzen
Allgemeine, sachliche Orientierung. Das Portal ersetzt keine Diagnose, Behandlung oder individuelle medizinische Beratung; regionale Angebote und Zugänge können sich unterscheiden.
Überbrückt unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung eine Versorgungslücke im behandelnden Krankenhaus oder in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Notwendige häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Rehabilitation oder Pflegeleistungen können nicht oder nur mit erheblichem Aufwand organisiert werden.
Erster Schritt
Das Entlassmanagement noch während des Krankenhausaufenthalts auf die Übergangspflege ansprechen.
Wichtige Grenzen
Die Übergangspflege ist auf höchstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung begrenzt.
Unter besonderen Voraussetzungen Kostenübernahme für Fahrten zu Behandlung/Station.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Medizinische Notwendigkeit, ärztliche Bescheinigung, meist vorherige Genehmigung.
Erster Schritt
Vor Fahrt Krankenkasse zu Genehmigung und Zuzahlung fragen.
Wichtige Grenzen
Krankenkassen übernehmen Fahrkosten nur in gesetzlich bestimmten Fällen. Bei ambulanten Behandlungen gelten besondere Ausnahmen, etwa für bestimmte Serienbehandlungen, die Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Pflegegrad 4 beziehungsweise 5. Ärztliche Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung vor der Fahrt mit der Krankenkasse klären.
Begleitet berechtigte Berlinerinnen und Berliner zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln und bietet je nach Dienst Rollstuhlschieben, Blindenbegleitung oder Treppenhilfe.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen ab 60 Jahren in Berlin, die ihre Wohnung wegen einer Mobilitätseinschränkung nicht ohne fremde Hilfe verlassen können.
Erster Schritt
Über die Senatsseite den Mobilitätshilfedienst des eigenen Bezirks kontaktieren.
Wichtige Grenzen
Kapazitäten und Verwaltungspauschale unterscheiden sich nach Bezirk und Dienst; eine Beförderung mit eigenem Fahrzeug ist nicht automatisch enthalten.
Ermöglicht berechtigten Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen Freizeitfahrten und soziale Teilhabe in Berlin.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Erforderlich sind eine Berechtigtennummer und in der Regel das Merkzeichen T; eine befristete Teilnahme ist nur unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich.
Erster Schritt
Beim LAGeSo die Berechtigung und anschließend beim Fahrdienst die konkrete Fahrt anmelden.
Wichtige Grenzen
Arzt-, Therapie-, Arbeits-, Schul- und Tagespflegefahrten sind ausgeschlossen. Eigenbeteiligung, Ermäßigungen und verfügbare Fahrzeiten vor der Buchung klären.
Dokumentiert eine anerkannte Schwerbehinderung und die festgestellten Merkzeichen als Grundlage für gesetzliche Nachteilsausgleiche.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ein Schwerbehindertenausweis wird nach dem Feststellungsverfahren grundsätzlich ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt; Merkzeichen haben zusätzliche Voraussetzungen.
Erster Schritt
Bei der zuständigen Versorgungsverwaltung des Bundeslandes den Feststellungsantrag und die benötigten medizinischen Unterlagen erfragen.
Wichtige Grenzen
Eine Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ersetzt den Ausweis nicht. Zuständigkeit und Behördenbezeichnung unterscheiden sich nach Bundesland.
Seniorenbüros als Anlaufstelle für lokale Mobilitätsangebote
MobilitätBeratungBund
Wofür ist das nützlich?
Seniorenbüros können über örtliche Fahrdienste, Bürgerbusse und Begleitangebote informieren, sofern solche Angebote vor Ort bestehen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen, die eine lokale Mobilitätshilfe suchen; ein Seniorenbüro und ein entsprechendes Angebot müssen am Wohnort vorhanden sein.
Erster Schritt
Über die Standortsuche das örtliche Seniorenbüro finden und nach Mobilitätsangeboten fragen.
Wichtige Grenzen
Das Verzeichnis belegt nur Seniorenbüros, nicht das Vorhandensein eines Fahrdienstes. Anbieter, Kosten, Voraussetzungen und Fahrgebiet direkt bei der kommunalen oder trägerspezifischen Stelle prüfen.
Verringert den Preis bestimmter hvv-Zeitkarten derzeit um 35,50 Euro pro Person.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Hamburger Meldeadresse und Bezug einer anerkannten existenzsichernden Leistung von einem Hamburger Leistungsträger.
Erster Schritt
Berechtigungsnachweis beschaffen und beim hvv den Rabatt für die passende Zeitkarte beantragen.
Wichtige Grenzen
Der Sozialrabatt ist eine freiwillige Hamburger Leistung und keine allgemeine Senioren- oder Rentnerermäßigung. Begünstigte Ticketarten und Nachweise können sich ändern.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz: persönliche Vorsorge
Notfall & HaustiereNotfallhinweisBund
Wofür ist das nützlich?
Ratgeber zu Stromausfall, Notfallvorräten, Erreichbarkeit und Hilfe.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Alle Haushalte.
Erster Schritt
BBK-Ratgeber nutzen und Erreichbarkeit prüfen.
Wichtige Grenzen
Für Solo Aging: persönliche Medikamente, wichtige Dokumente, Warn- und Kontaktwege sowie Versorgung von Haustieren individuell einplanen. Akute Notfälle weiterhin über 112/110.
TASSO – kostenlose Tierregistrierung und Rückvermittlung
Notfall & HaustiereServiceBund
Wofür ist das nützlich?
Kennzeichnung/Registrierung und Vermittlung entlaufener Haustiere.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Tierhalterinnen und Tierhalter.
Erster Schritt
Tier nach Identifikation registrieren; Kontaktdaten aktuell halten.
Wichtige Grenzen
Die Kennzeichnung per Transponder oder Tätowierung erfolgt vorher, etwa in einer Tierarztpraxis; TASSO registriert die Kennzeichnung und unterstützt bei der Rückvermittlung. Das Register organisiert keine Betreuung, falls die Halterperson erkrankt oder ausfällt.
Orientierung zu Tierheimen und Tierschutzstellen als mögliche Kontakte.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Für Menschen, die Tierheime oder Tierschutzvereine in ihrer Region suchen.
Erster Schritt
Örtlichen Tierschutzverein finden und Zusage konkret einholen.
Wichtige Grenzen
Die Kontaktaufnahme ist keine Aufnahme- oder Betreuungszusage. Notfall- oder Dauerbetreuung des eigenen Tieres muss vorab ausdrücklich vereinbart werden.
Pflegeboxen und Pflegekurse: unerwünschte Verkaufsanrufe erkennen
PflegeVerbraucherschutzBund
Wofür ist das nützlich?
Warnt vor unerbetenen Verkaufsanrufen zu Pflegekursen, Pflegeboxen und Nahrungsergänzungsmitteln und erklärt erste Gegenmaßnahmen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Pflegebedürftige, ältere Menschen und Angehörige, die unerwartet zu angeblichen Pflegeleistungen oder kostenlosen Produkten angerufen werden.
Erster Schritt
Bei einem unerbetenen Verkaufsanruf sofort auflegen, keine Versicherungsdaten nennen und bei einem bereits geschlossenen Vertrag rasch Widerruf, Pflegekasse und Verbraucherberatung prüfen.
Wichtige Grenzen
Die passende Reaktion hängt vom Vertrag und Einzelfall ab. Bei Zahlungsforderungen, Mahnungen oder unklarer Datenverwendung rechtliche Verbraucherberatung nutzen; Medikamente niemals durch angebotene Nahrungsergänzungsmittel ersetzen.
Unterstützt die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung einer neu gegründeten ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einer neu gegründeten ambulant betreuten Wohngruppe; Antrag grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen.
Erster Schritt
Vor Vertragsbindung mit der Pflegekasse Förderfähigkeit, Frist und erforderliche Nachweise klären.
Wichtige Grenzen
Die Förderung beträgt einmalig bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person und höchstens 10.452 Euro je Wohngemeinschaft.
Bietet telefonische und für privat Pflegepflichtversicherte auch aufsuchende Pflegeberatung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Die aufsuchende gesetzliche Pflegeberatung richtet sich vor allem an privat Pflegepflichtversicherte; die telefonische Beratung steht laut Anbieter auch anderen Ratsuchenden offen.
Erster Schritt
COMPASS unter 0800 101 88 00 anrufen oder über die Beratungsseite Kontakt aufnehmen.
Wichtige Grenzen
Umfang, Erreichbarkeit und Zugang zur Vor-Ort-Beratung richten sich nach Versicherungsstatus und aktueller Anbieterregelung.
Bestimmte anerkannte Apps zur Unterstützung Pflegebedürftiger.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
BfArM-gelistete DiPA, Pflegegrad und weitere Kriterien.
Erster Schritt
Nur gelistete Anwendungen und Erstattungsweg prüfen.
Wichtige Grenzen
Für eine bewilligte, im BfArM-Verzeichnis geführte DiPA werden derzeit bis zu 40 Euro monatlich übernommen; ergänzende Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen bis zu 30 Euro monatlich. Mehrkosten sind selbst zu tragen.
Monatlicher zweckgebundener Betrag für anerkannte Alltagshilfen und Entlastung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Pflegegrade 1–5, landesrechtlich anerkannte Angebote und konkrete Regeln.
Erster Schritt
Bei Pflegekasse nach anerkannten Diensten und Abrechnung fragen.
Wichtige Grenzen
Betrag: bis zu 131 € monatlich beziehungsweise 1.572 € jährlich für Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege. Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Nur zugelassene beziehungsweise landesrechtlich anerkannte Leistungen sind abrechenbar.
Mögliche Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Pflegegrad 2 bis 5, anteilige Inanspruchnahme.
Erster Schritt
Aufteilung bei Pflegekasse besprechen.
Wichtige Grenzen
Es handelt sich um keinen zusätzlichen festen Betrag. Das Pflegegeld vermindert sich prozentual entsprechend dem ausgeschöpften Anteil der Pflegesachleistung.
Vorübergehende stationäre Versorgung z. B. nach Klinikaufenthalt.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Regelmäßig Pflegegrad 2–5; Sonderfall GKV-Leistung ohne Pflegegrad separat.
Erster Schritt
Vorübergehenden Bedarf und freien Platz mit Beratung klären.
Wichtige Grenzen
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht 2026 zusammen ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Kurzzeitpflege kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nicht automatisch vollständig gedeckt.
Neue gemeinschaftliche Pflegewohnformen §92c SGB XI
PflegeGeldleistungBund
Wofür ist das nützlich?
Pauschaler Zuschuss bei speziellen gemeinschaftlichen Versorgungsverträgen seit 2026.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Nur Wohnformen mit wirksamem §92c-Versorgungsvertrag; Pflegegrad 1–5.
Erster Schritt
Beim Wohnanbieter Vertragstyp erfragen und mit Pflegekasse abgleichen.
Wichtige Grenzen
Der Zuschuss beträgt derzeit 450 Euro je Kalendermonat und setzt einen tatsächlichen Versorgungsvertrag nach § 92c SGB XI voraus. Reguläre Tages- oder Nachtpflege und bestimmte Formen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sind daneben ausgeschlossen; regionale Verfügbarkeit prüfen.
Pflegeunterstützungsgeld bei akuter Pflegesituation
PflegeLohnersatzleistungBund
Wofür ist das nützlich?
Kann einen Teil des Verdienstausfalls ersetzen, wenn Beschäftigte kurzfristig eine akut aufgetretene Pflegesituation organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherstellen müssen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, weil für eine pflegebedürftige nahe Angehörige oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen eine akut aufgetretene Pflegesituation organisiert oder die Versorgung sichergestellt werden muss; die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Erster Schritt
Unverzüglich Arbeitgeber und Pflegeversicherung kontaktieren und die erforderliche ärztliche Bescheinigung sowie den Antrag klären.
Wichtige Grenzen
Das Pflegeunterstützungsgeld wird für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr gezahlt; mehrere Beschäftigte teilen sich dieses Kontingent. Es beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts; bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den vorangegangenen zwölf Kalendermonaten 100 Prozent.
Kann nicht erwerbsmäßig Pflegende unter unterschiedlichen Voraussetzungen in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung absichern.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Häusliche Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 bis 5 für mindestens zehn Stunden wöchentlich an regelmäßig mindestens zwei Tagen; für Rentenbeiträge grundsätzlich höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche.
Erster Schritt
Bei der Pflegekasse den Fragebogen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen anfordern.
Wichtige Grenzen
Die Voraussetzungen für Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind nicht deckungsgleich und werden jeweils gesondert geprüft. Die BMG-Übersicht für 2026 nennt je nach Pflegegrad und bezogener Leistungsart Rentenversicherungsbeiträge von bis zu 198,62 Euro, 316,32 Euro, 514,94 Euro oder 735,63 Euro monatlich. Hinzu kommen gegebenenfalls 51,42 Euro zur Arbeitslosenversicherung sowie während einer Pflegezeit Zuschüsse bis 230,71 Euro zur Kranken- und 47,46 Euro zur Pflegeversicherung.
Teilstationäre Betreuung ergänzend zur häuslichen Versorgung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Vor allem Pflegegrade 2–5; Umfang und Eigenanteile abhängig.
Erster Schritt
Anbieter in Region suchen, Leistungsanspruch mit Kasse klären.
Wichtige Grenzen
Die Pflegeversicherung übernimmt derzeit monatlich bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 kann nur der Entlastungsbetrag eingesetzt werden; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gesondert.
Mögliche Versorgung u. a. mit Pflegebett, Notrufsystem oder Hilfsmitteln.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Pflegegrad und individuelle Bedarfsvoraussetzungen.
Erster Schritt
Vor Vertragsabschluss Leistung bei Kasse und Anbieter klären.
Wichtige Grenzen
Für technische Pflegehilfsmittel beträgt die Zuzahlung grundsätzlich 10 %, höchstens 25 €; größere Hilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Beim Hausnotruf müssen Hilfsmittelverzeichnis, individuelle Notwendigkeit und jeweilige Vertragskosten geprüft werden.
Ersatzpflege bei zeitweisem Ausfall einer Pflegeperson.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Pflegegrad 2–5 und einschlägige aktuelle Voraussetzungen.
Erster Schritt
Kasse nach zugelassenen Verwendungszwecken, Nachweisen und Fristen fragen.
Wichtige Grenzen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 2026 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro; Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen möglich. Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten grundsätzlich Höchstbeträge von 694 Euro bei Pflegegrad 2, 1.198 Euro bei Pflegegrad 3, 1.600 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.980 Euro bei Pflegegrad 5. Nachgewiesene notwendige Aufwendungen können bis zur Grenze des Gemeinsamen Jahresbetrags hinzukommen.
Beteiligt die Pflegeversicherung pauschal an den pflegebedingten Aufwendungen einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Vollstationäre Pflege und anerkannter Pflegegrad; die regulären monatlichen Leistungsbeträge gelten für Pflegegrad 2 bis 5.
Erster Schritt
Vor Vertragsabschluss den Pflegegrad, den Leistungsbetrag der Pflegekasse und sämtliche verbleibenden Eigenanteile schriftlich mit Einrichtung und Pflegekasse klären.
Wichtige Grenzen
2026 zahlt die Pflegeversicherung monatlich 131 Euro bei Pflegegrad 1, 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Zusätzlich sinkt der pflegebedingte Eigenanteil durch Zuschläge von 15 Prozent ab dem ersten Monat, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und weitere Eigenanteile bleiben gesondert.
Finanziert mit derzeit 224 Euro monatlich eine gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
In der gemeinsamen Wohnung leben drei bis zwölf Personen, darunter mindestens drei Pflegebedürftige, und die Gruppe beauftragt gemeinschaftlich eine Präsenzkraft.
Erster Schritt
Vor dem Einzug die konkrete Wohnform von der Pflegekasse auf die Anspruchsvoraussetzungen prüfen lassen.
Wichtige Grenzen
Nicht jede Senioren-, Service- oder Pflege-WG erfüllt die gesetzlichen Strukturvoraussetzungen.
Bietet im zuständigen Hamburger Wohnbezirk kostenlose und unabhängige Beratung zu Pflege, Versorgung und Unterstützung im Alltag; Hausbesuche können vereinbart werden.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsfragen und ihre Angehörigen in Hamburg.
Erster Schritt
Den Pflegestützpunkt des eigenen Wohnbezirks auswählen und einen Beratungstermin vereinbaren.
Wichtige Grenzen
Privat Pflegeversicherte erhalten eine Erstinformation und werden für weitergehende Pflegeberatung gegebenenfalls an COMPASS verwiesen.
Ermöglicht Pflegebedürftigen in Sachsen, anerkannte Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag zu finanzieren.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege und Einsatz einer in Sachsen anerkannten Nachbarschaftshilfe; Verwandtschafts- und Haushaltsausschlüsse sind zu beachten.
Erster Schritt
Anerkennung der helfenden Person und Abrechnung vor Beginn mit der Pflegekasse klären.
Wichtige Grenzen
Anerkannte Helfende dürfen derzeit höchstens 10 Euro je Stunde und 40 Stunden monatlich abrechnen; der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich.
Vermittelt in der Stadt Bremen organisierte Nachbarschaftshilfe und weitere Unterstützung für das Leben im eigenen Zuhause.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Angehörige in der Stadt Bremen; freie Kapazität beim zuständigen Dienstleistungszentrum.
Erster Schritt
Das Dienstleistungszentrum des eigenen Stadtteils kontaktieren und den Unterstützungsbedarf schildern.
Wichtige Grenzen
Für organisierte Nachbarschaftshilfe fallen derzeit 31 Euro monatlich für den Dienstleistungsvertrag und 9,50 Euro je Einsatzstunde an. Bei Pflegegrad können andere Erstattungswege gelten.
Berät ältere Menschen auch ohne Pflegegrad und eröffnet bei Pflegebedarf den Zugang zur Pflegeberatung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen sowie Pflegebedürftige und Angehörige im Zuständigkeitsgebiet eines niedersächsischen Stützpunkts.
Erster Schritt
Über die Landesinformation den örtlichen Senioren- und Pflegestützpunkt finden und Kontakt aufnehmen.
Wichtige Grenzen
Wohnberatung, DUO-Alltagsbegleitung und ehrenamtliche Seniorenbegleitung unterscheiden sich örtlich. Die zugrunde liegende Landesförderrichtlinie gilt nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2026.
Hilft, altersbedingte Schwierigkeiten zu überwinden, gesellschaftlich teilzuhaben und möglichst selbstbestimmt zu wohnen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen mit altersbedingtem Beratungs- oder Unterstützungsbedarf.
Erster Schritt
Beim örtlichen Sozialamt nach Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII und den verfügbaren Angeboten fragen.
Wichtige Grenzen
Beratung und persönliche Unterstützung sollen bei Bedarf unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden; konkrete Hilfen unterscheiden sich örtlich.
Sichert den notwendigen Lebensunterhalt, wenn Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder dauerhafte volle Erwerbsminderung ab 18 Jahren sowie sozialhilferechtliche Hilfebedürftigkeit.
Erster Schritt
Beim örtlichen Sozialamt den Antrag und die benötigten Einkommens- und Vermögensnachweise erfragen.
Wichtige Grenzen
Eigenes sowie gegebenenfalls Einkommen und Vermögen der Partnerperson werden berücksichtigt; das Einkommen beliebiger Mitbewohnender wird nicht allein wegen des gemeinsamen Haushalts angerechnet.
Existenzsicherung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze; für Solo Aging besonders relevant in den Jahren vor der Altersrente.
Erster Schritt
Zuständiges Jobcenter kontaktieren.
Wichtige Grenzen
Bezeichnung und Regeln gelten nach dem am 15. Oktober 2026 geprüften Stand; Anspruch und anrechenbares Einkommen werden vom Jobcenter geprüft.
Bietet persönliche Hilfe, Beratung und Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Besondere Lebensverhältnisse, etwa Wohnungslosigkeit oder Haftentlassung, sind mit sozialen Schwierigkeiten verbunden, die nicht aus eigener Kraft überwunden werden können.
Erster Schritt
Beim Sozialamt oder einer spezialisierten Fachberatungsstelle die persönliche Situation schildern.
Wichtige Grenzen
Wohnungsverlust, Schulden oder Isolation allein begründen nicht automatisch einen Anspruch; Schuldnerberatung kann Teil eines umfassenderen Hilfeplans sein.
Sichert den notwendigen Lebensunterhalt für hilfebedürftige Menschen, die keiner vorrangigen Existenzsicherungsleistung zugeordnet sind.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Insbesondere Hilfebedürftige ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder auf Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, etwa bei vorübergehender voller Erwerbsminderung.
Erster Schritt
Dem örtlichen Sozialamt Erwerbsfähigkeit, Einkommen, Vermögen und aktuelle Lebenssituation schildern.
Wichtige Grenzen
Der Sozialhilfeträger prüft vorrangige Ansprüche sowie Einkommen und Vermögen im Einzelfall.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§70 SGB XII)
Sozialleistungenpersönliche Hilfe/Dienst- oder Sachleistung / gegebenenfalls KostenübernahmeBund
Wofür ist das nützlich?
Hilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen besonderer Umstände nicht möglich ist.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Niemand im Haushalt kann ihn weiterführen; die Weiterführung ist geboten und dient regelmäßig dazu, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden oder zu überbrücken.
Erster Schritt
Beim Sozialamt die konkrete Haushaltssituation schildern.
Wichtige Grenzen
Der Sozialhilfeträger prüft Bedarf, geeignete Hilfe und vorrangige Ansprüche im Einzelfall.
Rentenansprüche verstehen und mögliche Fehlzeiten klären.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Gesetzlich Rentenversicherte und Interessierte.
Erster Schritt
Den Versicherungsverlauf online anfordern oder unter 0800 1000 4800 einen Beratungstermin vereinbaren.
Wichtige Grenzen
Renteninformation und Versicherungsverlauf können ungeklärte Zeiten enthalten; verbindlich ist der jeweilige Bescheid. Kontaktwege und Erreichbarkeit können sich ändern.
Möglicher Hinterbliebenenanspruch nach Tod des Partners.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Nach dem Tod der Ehefrau, des Ehemanns oder eines eingetragenen Lebenspartners; zusätzlich gelten unter anderem Wartezeit-, Ehebestands- und Einkommensregeln.
Erster Schritt
DRV Beratung kontaktieren und Anspruch prüfen lassen.
Wichtige Grenzen
Für unverheiratete Lebensgefährten besteht keine Witwen- oder Witwerrente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Einzelfall.
Zahlt bei hochgradiger Sehbehinderung derzeit 77 Euro monatlich zum Ausgleich sehbedingter Mehraufwendungen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Mindestens 16 Jahre, Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, höchstens fünf Prozent Sehschärfe am besseren Auge oder gleichwertige Einschränkung sowie sehbedingter Mehraufwand.
Erster Schritt
Je nach Wohnort beim LVR oder LWL Antrag und medizinische Nachweise erfragen.
Wichtige Grenzen
Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig; die medizinischen Voraussetzungen und Zuständigkeit werden im Einzelfall geprüft.
Gleicht blindheitsbedingte Mehraufwendungen durch Landesblindengeld aus; ergänzend kann Blindenhilfe nach dem SGB XII infrage kommen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Blindheit oder gesetzliche Gleichstellung, Wohnsitz in Schleswig-Holstein und Antrag bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Erster Schritt
Bei der Kreis- oder Stadtverwaltung Antrag, medizinische Nachweise und mögliche Anrechnungen klären.
Wichtige Grenzen
Erwachsene erhalten derzeit 350 Euro monatlich; für Minderjährige und taubblinde Menschen gelten andere Beträge. Ergänzende Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig, und andere Leistungen können angerechnet werden.
Schult und begleitet ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und informiert zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ehrenamtliche Betreuende, Bevollmächtigte oder Menschen mit konkreten Fragen zu Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung.
Erster Schritt
Bei der örtlichen Betreuungsbehörde nach einem anerkannten Betreuungsverein fragen.
Wichtige Grenzen
Beratungsumfang und Zuständigkeit richten sich nach dem Betreuungsorganisationsgesetz und dem örtlichen Angebot; eine individuelle anwaltliche Vertretung ist nicht umfasst.
BMJV-Formulare zur Vorsorgevollmacht und Textbausteine zur Patientenverfügung
Vorsorge & RechtBeratungBund
Wofür ist das nützlich?
Das BMJV stellt Formulare zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie Textbausteine für eine persönliche Patientenverfügung bereit.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Alle Erwachsenen, die für Vertretung und Behandlung vorsorgen wollen.
Erster Schritt
BMJ-Formulare lesen und individuell besprechen.
Wichtige Grenzen
Für die Patientenverfügung gibt es kein einheitliches amtliches Formular. Formulierungen müssen zu den eigenen Wertvorstellungen und Behandlungssituationen passen; rechtliche oder ärztliche Beratung kann sinnvoll sein.
Findet Notarinnen und Notare für neutrale und unparteiische Beratung und Beurkundung, etwa zu Erbe, Immobilien oder Vorsorgevollmachten.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Personen mit einem notariellen Beratungs-, Entwurfs- oder Beurkundungsbedarf.
Erster Schritt
Über die Notarsuche eine Kanzlei am gewünschten Ort finden und einen Termin vereinbaren.
Wichtige Grenzen
Notarinnen und Notare vertreten nicht einseitig die Interessen einer Partei. Die gesetzlich geregelten Kosten hängen insbesondere von Geschäftswert und Tätigkeit ab.
Bietet Verbraucherinformationen und Checkfragen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen, die ihre rechtliche Vertretung und medizinische Behandlung für den Vorsorgefall regeln möchten.
Erster Schritt
Die passende Themenseite lesen und bei Bedarf ein Beratungsangebot der Landesverbraucherzentrale auswählen.
Wichtige Grenzen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind unterschiedliche Rechtsinstrumente. Beratungsangebote und Entgelte unterscheiden sich nach Landesverbraucherzentrale; Muster müssen an die persönliche Situation angepasst werden.
Betreutes Wohnen: Leistungen, Verträge und Kosten prüfen
WohnenVerbraucherinformationBund
Wofür ist das nützlich?
Erklärt, was Betreutes Wohnen beziehungsweise Service-Wohnen leisten kann und welche Grund- und Zusatzleistungen üblich sind.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere Menschen und Angehörige, die eine Miet- oder Eigentumswohnung mit ergänzenden Serviceleistungen erwägen.
Erster Schritt
Mehrere Anlagen besichtigen und Wohnung, Barrierefreiheit, Grundservice, Zusatzleistungen, Verträge und Gesamtkosten schriftlich vergleichen.
Wichtige Grenzen
Die Begriffe Betreutes Wohnen und Service-Wohnen sind nicht gesetzlich geschützt. Umfang, Verträge und Preise unterscheiden sich; eine Rundumversorgung oder Pflege ist nicht automatisch enthalten.
Berät Bremer Bürgerinnen und Bürger neutral zu barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Menschen mit Fragen zu Wohnbarrieren, Wohnungsanpassung oder altersgerechter Planung in Bremen.
Erster Schritt
Bei KomFort einen Termin in der Ausstellung, telefonisch, per E-Mail oder für einen Hausbesuch vereinbaren.
Wichtige Grenzen
Einfache Beratung in der Ausstellung, telefonisch oder per E-Mail ist kostenlos. Hausbesuche und weiterführende Planungs- oder Maßnahmenbegleitung sind derzeit kostenpflichtig; Preise vor Auftragserteilung prüfen.
Finanziert mit einem Förderkredit Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum altersgerechten Umbau.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Förderfähiges Vorhaben und Antrag vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner.
Erster Schritt
Vor Vertragsabschluss die aktuelle Förderseite prüfen und den Antrag mit einer Bank oder einem anderen Finanzierungspartner vorbereiten.
Wichtige Grenzen
Der Kredit beträgt derzeit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, bei bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu zehn Jahren Zinsbindung. Zinssätze sind tagesabhängig; es besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung steht unter Haushaltsmittelvorbehalt.
Gibt rechtliche Orientierung, wenn Mietwohnraum wegen Behinderung, Barrieren oder zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge verändert werden soll.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Mietverhältnis und eine beabsichtigte bauliche Veränderung, für die nach § 554 BGB Zustimmung verlangt werden kann.
Erster Schritt
Vor dem Umbau die schriftliche Zustimmung sowie Kosten-, Sicherheits- und Rückbauregelungen mit der Vermieterseite klären.
Wichtige Grenzen
Die Vermieterseite kann bei Unzumutbarkeit ablehnen und gegebenenfalls eine zusätzliche Sicherheit verlangen; Mietvertrag und Einzelfall bleiben maßgeblich.
Bezuschusst Maßnahmen, die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Anerkannter Pflegegrad und eine förderfähige Maßnahme; Antrag und Förderfähigkeit vor Auftragsvergabe klären.
Erster Schritt
Vor Baubeginn Kostenvoranschlag einholen und den Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen.
Wichtige Grenzen
Der Zuschuss beträgt derzeit bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person und höchstens 16.720 Euro je Maßnahme und Wohneinheit. Ein erneuter Zuschuss setzt eine wesentlich veränderte Pflegesituation voraus.
PIA informiert zu Wohnraumanpassung und barrierearmem Wohnen und zeigt Lösungen in einer Musterausstellung in Magdeburg.
Für wen / unter welchen Voraussetzungen?
Ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen sowie Angehörige mit Beratungsbedarf zum Wohnen.
Erster Schritt
PIA über die Kontaktseite ansprechen und einen Beratungs- oder Ausstellungstermin vereinbaren.
Wichtige Grenzen
Eine flächendeckende Wohnberatung in Sachsen-Anhalt ist aus der Quelle nicht belegt. Hausbesuche, Beratung außerhalb Magdeburgs und weiterführende Begleitung direkt bei PIA klären.